Klaus Geyer
Fällt aus wegen Corona
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Filmclub Hohenlimburg
Datenschutzhinweise des Filmclubs Hohenlimburg
nach der (EU) DS-GVO
Zur Erfüllung der Ziele und Aufgaben des Filmclubs Hohenlimburg werden unter Beachtung der
Vorgaben der (EU) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) und entsprechender Rechtsvorschriften des Landes NRW Personenbezogene Daten über
persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder erhoben.
Für die notwendige Mitgliederverwaltung des Filmclubs werden persönliche Daten gespeichert,
bearbeitet und entsprechend verwendet. Für den Vereinszweck dienende persönliche Daten werden
nur im notwendigen Umfang verwendet.
Organen, allen ehrenamtlichen Mitarbeitern oder sonstigen für den Filmclub Tätigen ist es
untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung
gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu
nutzen.
Vorgenannte Pflichten bestehen auch über das Ausscheiden aus dem Filmclub Hohenlimburg
hinaus.
Sofern die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, gelten folgende
Rechte:
Auskunftsrecht (Art. 15), Berichtigungsrecht (Art. 16), Löschungsrecht (Art. 17),
Einschränkung der Verarbeitung (Art.18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruchsrecht
(Art. 21 DS-GVO).
Die genannten Rechte sind Sie schriftlich beim Vorstand unter der Anschrift:
Filmclub Hohenlimburg, Wolfgang Piltz, Brandeiche 10, 58675 Hemer,
geltend zu machen.
Ausreichende technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes sind getroffen
worden. Der Vorstand weist aber darauf hin, dass ein allumfassender Datenschutz nicht
garantiert werden kann.
Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bei der Anwerbung neuer Mitglieder für den Filmclub müssen die vorgenannten Grundsätze
angewendet werden; ggfls sinngemäß. Gleichfalls ist bei den sich für den Filmclub Interessierenden
entsprechend zu verfahren.
Hohenlimburg, den 25. Mai 2018